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BFH Urteil v. - IV R 229/81 BStBl 1984 II S. 424

Leitsatz

Bei der Veräußerung von Weideland ist grundsätzlich kein gesonderter Veräußerungsgewinn für die darauf befindliche Grasnarbe zu berechnen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 424
BFHE S. 456 Nr. 140,
CAAAB-02912

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 16.02.1984 - IV R 229/81

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