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BFH Urteil v. - IV R 229/81 BStBl 1984 II S. 424

Leitsatz

Bei der Veräußerung von Weideland ist grundsätzlich kein gesonderter Veräußerungsgewinn für die darauf befindliche Grasnarbe zu berechnen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 424
BFHE S. 456 Nr. 140,
CAAAB-02912

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BFH, Urteil v. 16.02.1984 - IV R 229/81

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