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BFH Urteil v. - I R 52/79 BStBl 1984 II S. 276

Leitsatz

Es ist nicht sichergestellt, daß der bei Anwendung des § 15 Abs. 1 KStG 1968 sich ergebende Gewinn (Übertragungsgewinn) bei den Gesellschaftern der übernehmenden GbR später der Einkommensteuer unterliegt, wenn das übertragene Vermögen in deren Privatvermögen übergeht.

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 276
BFHE S. 244 Nr. 140,
BAAAB-02866

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BFH, Urteil v. 21.12.1983 - I R 52/79

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