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BFH Urteil v. - VI R 209/79 BStBl 1983 II S. 551

Gesetze: AO (1977) § 157 Abs. 1AO (1977) § 355 Abs. 1 Satz 1EStG § 42 Abs. 5

Leitsatz

Ein Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheid kann vor seiner schriftlichen Bekanntgabe nicht wirksam mit einem Rechtsbehelf angefochten werden. Das gilt auch dann, wenn dem Steuerpflichtigen vor der Anfechtung entweder der Lohnsteuer-Erstattungsbetrag überwiesen worden ist oder ihm die Gründe, weshalb seinem Antrag nicht in vollem Umfang entsprochen wurde, mündlich mitgeteilt worden sind.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 551
BFHE S. 154 Nr. 138,
QAAAB-02715

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BFH, Urteil v. 08.04.1983 - VI R 209/79

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