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BFH Urteil v. - VI R 51/79 BStBl 1983 II S. 515

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1LStR in der ab 1978 geltenden Fassung Abschn. 27 Abs. 5 Nr. 2

Leitsatz

Bei einer auswärtigen Beschäftigung "von verhältnismäßig kurzer Dauer" hängt die Abziehbarkeit des beruflich veranlaßten Mehraufwands nicht davon ab, daß dem ledigen Arbeitnehmer für die Beibehaltung der Unterkunft am bisherigen Wohnort Aufwendungen entstehen.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 515
BFHE S. 212 Nr. 138,
TAAAB-02701

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BFH, Urteil v. 10.02.1983 - VI R 51/79

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