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BFH Urteil v. - IV R 147/80 BStBl 1983 II S. 476

Gesetze: VGFGEntlG Art. 3 § 3

Leitsatz

Mit einer fristsetzenden Aufforderung nach Art. 3 § 3 Abs. 1 Nr. 1 VGFGEntlG kann den Beteiligten nur aufgegeben werden, die nach ihrer Auffassung bei der Entscheidung zu berücksichtigenden Tatsachen anzugeben. Eine Aufforderung, die Klage zu begründen und einen bestimmten Antrag zu stellen, geht darüber hinaus und setzt die Frist nicht in Lauf (Anschluß an , BFHE 136, 515, BStBl II 1983, 42).

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 476
BFHE S. 143 Nr. 138,
NAAAB-02687

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BFH, Urteil v. 16.03.1983 - IV R 147/80

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