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Einkommensteuer; | Veräußerung von Bonusaktien der Deutschen Telekom AG
Bei der Privatisierung der Deutschen Telekom AG (DTAG) sind den Emissionsaktionären des ersten und zweiten Börsengangs Bonusaktien versprochen worden, wenn sie die im Zuge der Emission erworbenen T-Aktien eine bestimmte Zeit behalten. Aktionäre des ersten Börsengangs im Jahre 1996, die ihre damals erworbenen T-Aktien bis zum gehalten haben, haben im Rahmen des Bonusprogramms für je zehn alte T-Aktien eine Bonusaktie, maximal jedoch 30 Bonusaktien erhalten. Zu der Frage der Anwendung des § 23 EStG bei Veräußerung der Bonusaktien hat das Sächsische FinMin mit Erl. v. - 32 - S 2252 - 47/40 - 33317 im Einvernehmen mit dem BMF und den obersten FinBeh der anderen Länder wie folgt Stellung genommen: Die Zuteilung der Bonusaktien ist ein Anschaffungsgeschäft i. S. des § 23 EStG. Die Gegenleistung der Aktionäre fü...