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BFH Urteil v. - IV R 211/82 BStBl 1983 II S. 360

Gesetze: AO (1977) § 195 Satz 1AO (1977) § 196

Leitsatz

1. Zur Unterscheidung zwischen Zweitbescheid und wiederholender Verfügung.

2. Die Anordnung einer Außenprüfung kann vom Leiter der Betriebsprüfungsstelle veranlaßt und unterschrieben werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 360
BFHE S. 542 Nr. 137,
UAAAB-02650

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BFH, Urteil v. 12.01.1983 - IV R 211/82

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