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BFH Urteil v. - IV R 6/82 BStBl 1983 II S. 257

Gesetze: AO (1977) § 124 Abs. 2AO (1977) § 130AO (1977) § 131AO (1977) (n.F.) § 141 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1EStG (1980) § 13a

Leitsatz

Ist im Einheitswert eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ein Wirtschaftswert festgestellt, der 40.000 DM weit übersteigt, so kann darin eine Feststellung der Finanzbehörde nach § 141 Abs. 1 Nr. 3 AO 1977 n.F. liegen, daß der Land- und Forstwirt selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert von mehr als 40.000 DM hat, wenn zwischen dem Land- und Forstwirt und der Finanzbehörde Klarheit darüber besteht, daß keine dieser Flächen verpachtet oder aus anderen Gründen nicht selbstbewirtschaftet ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 257
BFHE S. 227 Nr. 137,
NAAAB-02622

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BFH, Urteil v. 16.12.1982 - IV R 6/82

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