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BFH Urteil v. - II R 111/80 BStBl 1983 II S. 116

Gesetze: BewG (1965) § 13ErbStG § 12 Abs. 1

Leitsatz

Hat sich der Erblasser zur Belastung seines Grundstückes mit einem Erbbaurecht verpflichtet, dessen Bestellung bis zu dem - ungewissen - Zeitpunkt der Baureife hinausgeschoben wird, und erhält er von dem künftigen Erbbauberechtigten bis zu dem genannten Zeitpunkt ein dem Erbbauzins gleichwertiges "Nutzungsentgelt", so begründen diese Vereinbarungen keinen erbschaftsteuerrechtlich erheblichen Zahlungsanspruch des Erblassers.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 116
BFHE S. 79 Nr. 137,
TAAAB-02565

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BFH, Urteil v. 10.11.1982 - II R 111/80

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