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BFH Urteil v. - IV R 3/79 BStBl 1982 II S. 620

Leitsatz

1. Scheidet ein Gesellschafter aus einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft gegen eine Abfindung aus, die höher ist als der Buchwert seines Kapitalkontos, so kann der gezahlte Mehrwert die Gegenleistung für einen Anteil am Unternehmenswert der Gesellschaft darstellen.

2. Eine AfA auf einen solchen Anteil am Unternehmenswert ist nicht gerechtfertigt, wenn der ausscheidende Gesellschafter eine "berufsfremde" (nicht freiberuflich tätige) Person war und die in der Gesellschaft verbliebenen Gesellschafter weiterhin im bisherigen Umfang ihre freiberufliche Tätigkeit fortsetzen.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 620
BFHE S. 83 Nr. 136,
XAAAB-02487

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BFH, Urteil v. 01.04.1982 - IV R 3/79

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