1. Verliert der Eigentümer eines bebauten Grundstücks das wirtschaftliche Eigentum an dem Gebäude im Zusammenhang mit der Bestellung eines Erbbaurechts, dann kann dies eine Aufwendung i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sein, wenn der Eigentümer für den Verlust des Eigentums kein Entgelt erhält.
2. Der Wert der Aufwendung entspricht den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich der bisher vorgenommenen AfA.
3. Erhält der Grundstückseigentümer von dem Erbbauberechtigten ein Entgelt für den durch die Bestellung des Erbbaurechts eintretenden Verlust des Eigentums an dem Gebäude, so ist dieses Entgelt in der Regel als Verkaufserlös anzusehen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1982 II Seite 533 BFHE S. 434 Nr. 135, GAAAB-02458
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