1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß auch bei Vorliegen einer Nettolohnvereinbarung die hierauf beruhenden Einnahmen bei der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Die fehlende Anrechnung der vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuern auf die Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers (§ 47 Abs. 1 Nr. 2 EStG 1971 - heute § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG) berührt demnach die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung nicht.
2. In einem allein gegen die Steuerfestsetzung gerichteten Anfechtungsrechtsstreit hat das FG nicht zu prüfen, ob der Arbeitnehmer nach § 38 Abs. 4 Satz 3 EStG 1971 für die nicht abgeführten Lohnsteuern in Anspruch genommen werden kann.
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Fundstelle(n): BStBl 1982 II Seite 403 BFHE S. 211 Nr. 135, MAAAB-02417
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