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BFH Urteil v. - VII R 101/79 BStBl 1982 II S. 355

Gesetze: AO § 109 Abs. 1AO (1977) § 69 Satz 2FGO § 96 Abs. 2FGO § 119 Nr. 3FGO § 120 Abs. 2StSäumG § 6 Abs. 3

Leitsatz

1. Die Versagung rechtlichen Gehörs ist im Revisionsverfahren nur ordnungsgemäß gerügt, wenn der Betroffene auch darlegt, was er bei Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte.

2. § 6 Abs. 3 StSäumG machte die Haftung für die Säumniszuschläge nicht davon abhängig, daß den Haftenden an ihrer nicht rechtzeitigen Entrichtung ein Verschulden trifft.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 355
BFHE S. 167 Nr. 135,
ZAAAB-02404

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BFH, Urteil v. 03.02.1982 - VII R 101/79

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