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BFH Urteil v. - VII S 104/81 BStBl 1982 II S. 328

Gesetze: GKG § 13 Abs. 1 Satz 1

Leitsatz

1. Der Streitwert des Arrestverfahrens entspricht im Regelfall der Hälfte der Arrestsumme (Bestätigung der Rechtsprechung). Das gilt auch, wenn bereits bei Erhebung der Klage das Arrestverfahren in das normale Vollstreckungsverfahren übergeleitet war.

2. Der Streitwert des Verfahrens der isolierten Anfechtung einer Rechtsbehelfsentscheidung der Verwaltung ist gleich dem Streitwert des Verfahrens über den Bescheid, der Anlaß zum Rechtsbehelfsverfahren gegeben hat.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 328
BFHE S. 172 Nr. 135,
OAAAB-02396

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BFH, Urteil v. 17.03.1982 - VII S 104/81

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