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BFH Urteil v. - IV B 13/81 BStBl 1982 II S. 133

Gesetze: AO (1977) § 125 Abs. 1FGO § 114FGO § 69 Abs. 3, Abs. 2

Leitsatz

1. Wird im Hauptsacheverfahren Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes erhoben, so kann unter den Voraussetzungen des § 114 FGO vorläufiger Rechtsschutz durch Erlaß einer einstweiligen Anordnung gewährt werden.

2. Zu den Voraussetzungen für die Annahme der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 133
BFHE S. 223 Nr. 134,
RAAAB-02343

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BFH, Urteil v. 01.10.1981 - IV B 13/81

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