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Einkommensteuer | Vorwegabzug von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG)
Der Vorwegabzug von Vorsorgeaufwendungen ist gem. dem nicht nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a 1. Alternative EStG 1997 zu kürzen, wenn der ArbG für den Stpfl. (hier einen ehemaligen Berufssoldaten und Empfänger von Versorgungsbezügen nach dem Soldatenversorgungsgesetz) zwar Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abführt, dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld aber gem. § 142 Abs. 2 Nr. 4 SGB III ruht.