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BFH Urteil v. - VI R 212/78 BStBl 1981 II S. 678

Gesetze: FGO § 155VGFGEntlG Art. 3 § 1ZPO § 88 Abs. 2

Leitsatz

Wird im Prozeß vor dem FG ein Beteiligter durch einen Rechtsanwalt vertreten, so hat auch hier das Gericht von Amts wegen zu prüfen, ob eine Prozeßvollmacht vorliegt. § 88 Abs. 2 ZPO ist im finanzgerichtlichen Verfahren nicht entsprechend anzuwenden. Auch bei Vertretung durch einen Rechtsanwalt kann daher nach Art. 3§ 1 VGFGEntlG für das Einreichen der Vollmacht eine Frist mit ausschließender Wirkung gesetzt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 678
BFHE S. 344 Nr. 133,
RAAAB-02249

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BFH, Urteil v. 15.05.1981 - VI R 212/78

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