Ist einer GmbH unwiderruflich Vollmacht zum Verkauf von unerschlossenem Grundbesitz erteilt worden, hat sich die GmbH dem Eigentümer gegenüber zur Erschließung verpflichtet und ist sie darüber hinaus von der Gemeinde mit der Erschließung beauftragt worden, so gehört bei einem Verkauf von Teilflächen durch die GmbH als Bevollmächtigte des bisherigen Eigentümers auch die Übernahme der der GmbH entstandenen bzw. entstehenden Erschließungskosten durch den Käufer jedenfalls dann zur Gegenleistung, wenn der Käufer in Erfüllung des Kaufvertrages ein erschlossenes Grundstück erhält (Fortentwicklung der , BFHE 121, 208, BStBl II 1977, 327, und vom II R 56/74 , BFHE 128, 92, BStBl II 1979, 577).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1981 II Seite 537 BFHE S. 230 Nr. 133, HAAAB-02209
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