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BFH Urteil v. - VII R 92/79 BStBl 1981 II S. 349

Gesetze: AO (1977) § 208 Abs. 1 Nr. 1, 2AO (1977) § 393AO (1977) § 397AO (1977) § 399AO (1977) § 404FGO § 33 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2StPO § 94StPO § 95StPO § 103

Leitsatz

Der Finanzrechtsweg ist nicht gegeben, wenn ein Bankinstitut aufgrund eines von der Steuerfahndungsstelle eines Finanzamts beantragten richterlichen Beschlusses zur Vermeidung der möglichen Durchsuchung und Beschlagnahme (§ 103, § 94, § 95 StPO) ersucht wird, Auskunft über Konten zu geben und nach Erteilung dieser Auskunft Entschädigungsansprüche nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen geltend macht.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 349
BFHE S. 390 Nr. 132,
JAAAB-02149

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BFH, Urteil v. 23.12.1980 - VII R 92/79

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