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BFH 05.02.1992 II R 185/87
Bewertung; | gemeiner Wert von GmbH-Anteilen bei Kapitalerhöhung und Ausgabe neuer Anteile (§ 11 BewG 1965)
Nach dem kann die anläßlich einer Kapitalerhöhung erfolgende Ausgabe neuer GmbH-Anteile zu einem bestimmten Betrag an einen in die GmbH aufzunehmenden Dritten als Verkauf i. S. des § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG zur Ableitung des gemeinen Werts der GmbH-Anteile herangezogen werden.