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BFH Urteil v. - VI R 161/77 BStBl 1981 II S. 26

Gesetze: EStG (1971) § 10 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Eine ausdrückliche Bezugnahme auf den Rechtsgedanken des § 323 ZPO, die bei Vermögensübergabeverträgen dazu führt, daß laufende Zahlungen beim Verpflichteten nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG 1971 als dauernde Last abgezogen werden können ( , BFHE 130, 520, BStBl II 1980, 573), muß sich aus dem Übergabevertrag selbst ergeben. Eine nachträgliche "Erläuterung" dahingehend, daß von vornherein kein Ausschluß des § 323 ZPO gewollt gewesen sei, läßt den Leibrentencharakter der laufenden Zahlungen ebenso unberührt wie der Umstand, daß die tatsächlichen Zahlungen mit den im Vertrag vereinbarten nicht voll übereinstimmen.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 26
BFHE S. 384 Nr. 131,
XAAAB-02046

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BFH, Urteil v. 19.09.1980 - VI R 161/77

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