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BFH Urteil v. - IV B 58/78 BStBl 1980 II S. 499

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

Leitsatz

1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß die von neu in eine KG eintretenden Gesellschaftern zu zahlenden Eintrittsgelder (Agio-Beträge) bei diesen Gesellschaftern nicht als Sonderbetriebsausgaben sofort abzugsfähig, sondern vielmehr in Sonderbilanzen der einzelnen Gesellschafter zu aktivieren sind.

2. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß die Vermittlungsprovision, die eine KG an einen ihrer Gesellschafter für die Vermittlung neuer Kommanditisten zahlt, als Vergütung i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu qualifizieren ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 499
BFHE S. 305 Nr. 130,
LAAAB-01950

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BFH, Urteil v. 13.03.1980 - IV B 58/78

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