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BFH Urteil v. - IV R 48/75 BStBl 1980 II S. 328

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1EStG § 34 Abs. 4

Leitsatz

1. Wenn ein Arzt mit Haupteinkünften aus nichtselbständiger Arbeit und Einkünften aus gelegentlich ausgeübter privatärztlicher Tätigkeit daneben laufend Renten- und Heilverfahrensgutachten für eine Landesversicherungsanstalt und die Bundesanstalt für Angestellte erstellt, so sind die Einkünfte aus der Gutachtertätigkeit auch dann nicht von den Einkünften aus der Berufstätigkeit als Arzt abgrenzbar im Sinne des § 34 Abs. 4 EStG, wenn diese Einkünfte nur geringfügig sind.

2. Die Einkünfte aus der Gutachtertätigkeit (siehe Nr. 1) sind auch dann keine Nebeneinkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit im Sinne des § 34 Abs. 4 EStG, sondern Einkünfte aus Berufstätigkeit, wenn die Gutachten aufgrund besonderer, wissenschaftlich fundierter Kenntnisse und nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 328
BFHE S. 328 Nr. 130,
QAAAB-01889

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BFH, Urteil v. 27.03.1980 - IV R 48/75

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