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BFH Urteil v. - I R 247/78 BStBl 1980 II S. 299

Gesetze: FGO § 51 Abs. 1FGO § 76FGO § 96 Abs. 2FGO § 119 Nr. 3ZPO § 43ZPO § 295

Leitsatz

Ein unsachliches Verhalten des die mündliche Verhandlung leitenden Richters des FG kann unter Umständen dazu führen, daß einer Prozeßpartei im Revisionsverfahren nicht entgegengehalten werden kann, sie hätte das Verhalten des Richters schon im Verfahren vor dem FG beanstanden müssen und könne deshalb die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht mehr mit Erfolg geltend machen.

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 299
BFHE S. 524 Nr. 129,
DAAAB-01876

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BFH, Urteil v. 17.10.1979 - I R 247/78

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