Gesetze: KVStG (1972) § 2 Abs. 1 Nr. 2KVStG (1972) § 5 Abs. 2 Nr. 3KVStG (1972) § 8
Leitsatz
1. Wird die Einlageverpflichtung eines Kommanditisten einer GmbH & Co. KG durch Aufrechnung erfüllt, entsteht die Gesellschaftsteuer unbeschadet der zivilrechtlichen Rückbeziehung erst im Zeitpunkt der Abgabe der Aufrechnungserklärung, weil erst mit dieser die Leistung bewirkt wird.
2. Der Wert der Gesellschaftsrechte als Besteuerungsgrundlage umfaßt auch bei Kommanditanteilen an einer nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 KVStG 1972 als Kapitalgesellschaft geltenden KG nicht den Wert der noch ausstehenden Einlageverpflichtungen.
Fundstelle(n): BStBl 1980 II Seite 167 BFHE S. 423 Nr. 129, JAAAB-01835
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