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BFH Urteil v. - VII R 7/77 BStBl 1980 II S. 58

Gesetze: AO § 112AO § 118StAnpG § 7

Leitsatz

Hat sich der in einem Haftungsbescheid festgesetzte Haftungsbetrag durch danach von anderen Gesamtschuldnern auf bestandskräftige Bescheide geleistete Zahlungen gemindert und ist das dem FA bei Erlaß der Einspruchsentscheidung bekannt, so ist es ermessensfehlerhaft, wenn das FA in der Einspruchsentscheidung am ursprünglichen Haftungsbetrag festhält.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 58
BFHE S. 13 Nr. 129,
EAAAB-01786

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BFH, Urteil v. 24.10.1979 - VII R 7/77

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