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BVerwG 20.12.1991 7 B 165/91
Umweltrecht; | Hundegebell im allgemeinen Wohngebiet (§§ 9, 12 LImSchG NW)
Das Halten zweier Schäferhunde zur Nachtzeit außerhalb des Wohnhauses kann in einem allgemeinen Wohngebiet wegen der Störung der Nachtruhe durch das Bellen der Hunde untersagt werden. Insoweit kommt eine Ordnungsverfügung in Frage, die Hunde nachts im Wohnhaus zu halten ().