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BFH Urteil v. - V R 112/74 BStBl 1979 II S. 657

Gesetze: 1. UStDV § 5UStG (1967) § 14 Abs. 1, Abs. 4UStG (1967) § 15 Abs. 1, Abs. 8

Leitsatz

§ 5 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) ist rechtsunwirksam. Der Verordnungsgeber ist durch § 14 Abs. 4 und § 15 Abs. 8 UStG 1967 nicht ermächtigt, die in § 5 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) enthaltenen Regelungen zu treffen, daß an Stelle des in § 14 Abs. 1 UStG 1967 bezeichneten Rechnungsausstellers der Leistungsempfänger über eine Leistung abrechnen kann, daß diese Abrechnung den Zugang zum Vorsteuerabzug verschafft und daß die in § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967 aufgestellten Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug in verschärfender Weise abgeändert werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 657
BFHE S. 115 Nr. 128,
UAAAB-01707

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BFH, Urteil v. 17.05.1979 - V R 112/74

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