Zur Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 9 des Berliner GrEStG 1969 für den Erwerb eines Grundstücks durch mehrere Personen in Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu dem Zweck, das Grundstück anschließend real auf die Gesellschafter aufzuteilen und die so entstandenen Flächen durch die einzelnen Gesellschafter steuerbegünstigt bebauen zu lassen. Der erstrebte Zweck hindert nicht die Steuerbefreiung nach der genannten Vorschrift, sofern er bereits vor dem Grundstückserwerb in dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft bürgerlichen Rechts vereinbart worden war (Anschluß an das , BFHE 114, 117, BStBl II 1975, 148).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1979 II Seite 656 BFHE S. 572 Nr. 127, KAAAB-01706
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