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BFH Urteil v. - VI R 3/79 BStBl 1979 II S. 654

Gesetze: FGO § 91 Abs. 1FGO § 116 Abs. 1 Nr. 3

Leitsatz

In der Nichteinhaltung der zweiwöchigen Ladungsfrist des § 91 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt jedenfalls dann kein Fall der mangelnden Vertretung i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO, wenn der nicht ordnungsgemäß geladene Verfahrensbeteiligte nachweislich vor dem Termin von dessen Anberaumung Kenntnis erhalten sowie einen Schriftsatz zur Begründung der Klage nach Zugang der Ladung gefertigt und noch vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung bei Gericht eingereicht hat.

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 654
BFHE S. 176 Nr. 128,
QAAAB-01704

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BFH, Urteil v. 25.07.1979 - VI R 3/79

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