Gesetze: GrESBWG Schleswig Holstein § 2 Nr. 1GrESBWG Schleswig Holstein § 7 Abs. 1 Nr. 4
Leitsatz
Richtet sich die Anfechtungsklage gegen einen Bescheid, mit dem das Finanzamt Grunderwerbsteuer festgesetzt hat, weil der steuerbegünstigte Zweck innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb des Grundstücks aufgegeben worden ist (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 GrESBWG), so ist Gegenstand des Klageverfahrens nicht auch eine vorausgegangene innerdienstliche Verfügung des Finanzamts, daß der Erwerbsvorgang steuerfrei sei gemäß § 2 Nr. 1 GrESBWG. Infolgedessen ist bei der Entscheidung über die Klage davon auszugehen, daß der Kläger bei Abschluß des Kaufvertrags die in § 2 Nr. 1 GrESBWG vorausgesetzte Absicht "zur eigenwohnlichen Nutzung" des Grundstücks gehabt hat.
Fundstelle(n): BStBl 1979 II Seite 526 QAAAB-01649
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