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BFH Urteil v. - III R 121/76 BStBl 1979 II S. 366

Gesetze: BewG (1965/1974) § 2 Abs. 1 Satz 1BewG (1965/1974) § 97 Abs. 1 Nr. 5BewG (i.d.F. vor BewG 1965) § 2 Abs. 1 Satz 1BewG (i.d.F. vor BewG 1965) § 56 Abs. 1 Nr. 5

Leitsatz

1. Verpachtet eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR) ein innerstädtisches Grundstück an eine GmbH, die von den Gesellschaftern der GdbR beherrscht wird und die auf dem Grundstück ein Warenhaus betreibt, so ist die Verpachtung der GdbR aufgrund unechter Betriebsaufspaltung als gewerbliche Tätigkeit anzusehen.

2. Ungeachtet der grundsätzlichen Bedenken gegen eine gewerbesteuerrechtliche Unternehmenseinheit zwischen Personengesellschaften (vgl. , BFHE 123, 513, BStBl II 1978, 74) kann eine solche Einheit zwischen zwei GdbR, deren Gesellschafter identisch sind, nicht allein deshalb angenommen werden, weil die beiden GdbR ihren Grundbesitz an verschiedene Unternehmen desselben Organkreises verpachtet haben, der von den Gesellschaftern der GdbR beherrscht wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 366
BFHE S. 214 Nr. 127,
PAAAB-01590

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BFH, Urteil v. 24.11.1978 - III R 121/76

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