1. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Grunderwerbsteuerbescheids bestehen nicht schon deshalb, weil das Grunderwerbsteuerrecht zahlreiche Befreiungsvorschriften enthält, so daß die Befreiung von Grunderwerbsteuer die Regel, die Erhebung von Grunderwerbsteuer die Ausnahme geworden ist.
2. Es ist durch vermögenspolitische, arbeitsmarktpolitische, städtebauliche und wohnungspolitische Gründe hinreichend gerechtfertigt, zwar den Erwerb eines mit einem Einfamilienhaus oder mit einem Zweifamilienhaus bebauten Grundstücks sowie den Erwerb einer Eigentumswohnung von der Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz auszunehmen, nicht dagegen auch den Erwerb eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1979 II Seite 344 BFHE S. 235 Nr. 127, KAAAB-01583