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BFH Urteil v. - VI R 112/75 BStBl 1979 II S. 222

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4

Leitsatz

Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn sie nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die überwiegende Zahl der Arbeitnehmer unter sonst vergleichbaren Umständen die gleichen Aufwendungen voraussichtlich nicht auf sich nehmen würde.

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 222
BFHE S. 518 Nr. 126,
QAAAB-01542

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BFH, Urteil v. 10.11.1978 - VI R 112/75

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