Gesetze: KVStG (1959) § 2 Abs. 1 Nr. 2KVStG (1959) § 6 Abs. 1 Nr. 4
Leitsatz
Hatte nach dem Gesellschaftsvertrag einer GmbH u. Co. KG die Gesellschafterversammlung mit qualifizierter Mehrheit darüber zu beschließen, ob und welcher Prozentsatz des Gewinnes (soweit er nicht zur Wiederauffüllung der Einlagen benötigt wird) der Rücklage zugeführt werden soll, so waren die nach Abschluß der Geschäftsjahre von der Gesellschafterversammlung jeweils verfügten Zuweisungen von Gewinnen an die Rücklage keine gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4 KVStG der Gesellschaftsteuer unterliegenden Leistungen der Kommanditisten.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1979 II Seite 150 BFHE S. 334 Nr. 126, HAAAB-01519
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.