Gesetze: GrESBWG Schleswig Holstein (1974) § 7 Abs. 2 Nr. 1GrEStG Schleswig Holstein § 18 Abs. 2 Nr. 1
Leitsatz
1. Mit dem Verkauf einer Zweitwohnung (Eigentumswohnung) gibt ein Ehepaar den steuerbegünstigten Zweck zumindest dann nicht i.S. des § 7 Abs. 2 Nr. 1 GrESWBG Schleswig-Holstein wegen zwingender beruflicher Gründe auf, wenn der Ehemann zwar infolge der geschäftlichen Entwicklung seines Arbeitgebers beruflich stärker in Anspruch genommen wird, Arbeitsstelle und Hauptwohnung aber unverändert nicht allzuweit (etwa 80 km) von der Zweitwohnung entfernt liegen.