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BFH Urteil v. - VII R 95/77 BStBl 1978 II S. 537

Gesetze: StBerG § 49StBerG § 50

Leitsatz

1. Eine besondere Befähigung i.S. des § 50 Abs. 3 StBerG kann nur dann vorliegen, wenn eine Fachkunde vorhanden ist, die über die für den ausgeübten Beruf übliche Fachkunde hinausgeht.

2. Die besondere Befähigung kann nicht allein der Zugehörigkeit zur Berufsgruppe der Rechtsbeistände und Prozeßagenten entnommen werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 537
BFHE S. 232 Nr. 125,
FAAAB-01417

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BFH, Urteil v. 25.04.1978 - VII R 95/77

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