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BFH Urteil v. - II R 3/71 BStBl 1978 II S. 527

Gesetze: KVStG (1959) § 2 Nr. 2, Nr. 1KVStG (1959) § 6 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2KVStG (1959) § 10 Abs. 1KapErhStG § 2KapErhStG § 1

Leitsatz

Bei einer in das Handelsregister eingetragenen Erhöhung der Kommanditeinlagen einer Kommanditgesellschaft, zu deren persönlich haftenden Gesellschaftern eine Kapitalgesellschaft gehörte, unterlag die Verrechnung der Einlagepflichten der Kommanditisten mit Rücklagen der Kommanditgesellschaft gemäß § 2 Nr. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 KVStG 1959 der Gesellschaftsteuer und war von dieser nicht analog § 2 KapErhStG befreit. Steuerschuldnerin war die Kapitalgesellschaft.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 527
BFHE S. 303 Nr. 125,
BAAAB-01414

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BFH, Urteil v. 14.06.1978 - II R 3/71

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