1. Ein Vertrag, der auf die Übereignung von Wertpapieren einer Kommanditgesellschaft an eine andere Kommanditgesellschaft gerichtet ist, unterliegt der Börsenumsatzsteuer auch dann, wenn an beiden Gesellschaften dieselben Gesellschafter beteiligt sind.
2. StAnpG § 11 Nr. 2 und StAnpG § 11 Nr. 3 gebieten nicht, eine bürgerlich-rechtlich vorliegende Personengesellschaft als nicht vorhanden zu betrachten, wenn von den beiden einzigen Gesellschaftern der eine nur als "Treuhänder" (Beauftragter) des anderen in die Gesellschaft eingetreten ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1978 II Seite 422 BFHE S. 81 Nr. 125, FAAAB-01375
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