Die Grundsätze des (BFHE 121, 63, BStBl 2.1977, 283) zur Möglichkeit einer steuerneutralen Einbringung und zum Zwang einer Gewinn- oder Verlustaufdeckung beim Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht sind nicht anwendbar, wenn ein Steuerpflichtiger Wirtschaftsgüter seines Einzelunternehmens ohne Gewährung neuer Gesellschaftsanteile in eine Kapitalgesellschaft einbringt, deren Anteile bereits vorher Betriebsvermögen des Einzelunternehmens waren und die bei der Einbringung zurückbehalten werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1978 II Seite 144 BFHE S. 483 Nr. 123, LAAAB-01253
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