Gesetze: AO (1977) § 348 Abs. 1 Nr. 1AO (a.F.) § 229 Nr. 1BVG (i.d.F. vom ) § 1BVG (i.d.F. vom ) § 31 Abs. 3GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 20 Abs. 3KraftStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, 2SchwbG (i.d.F. vom ) § 45
Leitsatz
Über die Ablehnung eines Antrages auf Erlaß von Kraftfahrzeugsteuer nach KraftStG § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist im Steuerfestsetzungsverfahren (nicht in einem besonderen Steuererlaßverfahren) zu entscheiden. Die Bevorzugung der "Schwerbeschädigten im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes" vor anderen Körperbehinderten beim Erlaß von Kraftfahrzeugsteuer verletzt nicht den Gleichheitssatz.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1977 II Seite 849 BFHE S. 66 Nr. 123, UAAAB-01182
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