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BFH Urteil v. - I R 236/74 BStBl 1977 II S. 771

Gesetze: AO § 131FGO § 110 Abs. 1

Leitsatz

1. Ein Antrag, Steuern wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, kann nicht allein auf die Behauptung gestützt werden, wenn die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung betreffendes rechtskräftiges Urteil sie falsch; dem steht die Rechtskraft dieses Urteils entgegen.

2. Die Richtigkeit eines unanfechtbar gewordenen Steuerbescheides ist im Verfahren gemäß AO § 131 grundsätzlich nicht nachprüfbar.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 771
BFHE S. 388 Nr. 122,
DAAAB-01153

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BFH, Urteil v. 04.05.1977 - I R 236/74

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