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BFH Urteil v. - IV R 45/76 BStBl 1977 II S. 694

Gesetze: FGO § 118 Abs. 3FGO § 120 Abs. 2

Leitsatz

Wird die Revision nur auf die Rüge mangelnder Sachaufklärung durch Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (FGO § 76) gestützt, so gehört zu den Tatsachen im Sinne des FGO § 120 Abs. 2, die den Verfahrensmangel ergeben und deren Bezeichnung die Revisionsbegründung enthalten muß, vor allem die genaue Angabe der Beweismittel, die das FG nicht erhoben hat, deren Erhebung sich aber dem FG auch ohne besonderen Antrag als noch erforderlich hätte aufdrängen müssen.

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 694
BFHE S. 396 Nr. 122,
WAAAB-01125

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BFH, Urteil v. 24.05.1977 - IV R 45/76

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