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BFH Urteil v. - VI R 96/74 BStBl 1977 II S. 693

Gesetze: EStG (1971) § 9 Abs. 1 Nr. 4EStG (1971) § 10 Abs. 1 Nr. 2 lit. a

Leitsatz

Beiträge zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung sind insoweit Werbungskosten des Kraftfahrzeuginhabers, als sie mit seinen beruflich veranlaßten Fahrten zusammenhängen. Soweit danach Werbungskosten vorliegen, ist ein Abzug als Sonderausgaben ausgeschlossen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 693
BFHE S. 82 Nr. 122,
MAAAB-01124

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BFH, Urteil v. 25.03.1977 - VI R 96/74

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