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BFH Urteil v. - VI R 83/74 BStBl 1977 II S. 642

Gesetze: FGO § 105 Abs. 2 Nr. 4FGO § 118 Abs. 2, 3ZPO § 313 Abs. 2 Satz 1, 2

Leitsatz

Im Urteilstatbestand sind die erhobenen Ansprüche genügend zu kennzeichnen und die dazu vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel ihrem Wesen nach hervorzuheben.

Ist dies unterblieben, so liegt ein materieller Urteilsfehler vor, der ohne Verfahrensrüge zu beachten ist. Die Bezugnahme auf einen Vorbescheid vermag den Mangel nicht zu beheben.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 642
BFHE S. 227 Nr. 122,
NAAAB-01099

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BFH, Urteil v. 01.04.1977 - VI R 83/74

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