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BFH Urteil v. - VII B 9/77 BStBl 1977 II S. 587

Gesetze: AO (1977) § 222FGO § 114 Abs. 1FGO § 155ZPO § 329 Abs. 3 Satz 2

Leitsatz

1. Die Entscheidung über die Gewährung einer Stundung nach AO 1977 § 222 ist eine Ermessensentscheidung.

2. Betrifft der Anordnungsanspruch i.S. der FGO § 114 Abs. 1 eine Ermessensentscheidung der Verwaltung, so genügt zu seiner Glaubhaftmachung nicht der Hinweis allein, daß die begehrte Ermessensentscheidung rechtlich möglich ist.

3. Ist den Beteiligten der Tenor eines BFH-Beschlusses fernmündlich bekanntgegeben worden, so ist der Beschluß nicht mehr abänderbar; nachträgliches Vorbringen der Beteiligten vor Zustellung des Beschlusses kann daher nicht mehr berücksichtigt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 587
BFHE S. 28 Nr. 122,
DAAAB-01072

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BFH, Urteil v. 13.05.1977 - VII B 9/77

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