Gesetze: AO § 131Niedersächsische Verordnung vom zum Begriff "Siedlung"RSiedlG § 29
Leitsatz
Es ist nicht sachlich unbillig, für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch einen Vertriebenen dann Grunderwerbsteuer zu erheben, wenn die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit des Erwerbs gemäß RSiedlG § 29 i.V. mit der Niedersächsischen Verordnung vom zum Begriff "Siedlung" im Zusammenhang mit dem Bundesvertriebenengesetz (GVBl 1966, 245) nicht gegeben sind. Der Erlaß des niedersächsischen Ministers der Finanzen vom - S 4548 a - 1 - 32 2 (Grunderwerbsteuer-Kartei der OFD Hannover, Anhang B Karte 1) hält sich deshalb zumindest insoweit nicht in den Grenzen des AO § 131 Abs. 1, als er den Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke betrifft.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1977 II Seite 566 BFHE S. 158 Nr. 122, OAAAB-01064
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