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BFH Urteil v. - VIII R 50/74 BStBl 1977 II S. 516

Gesetze: AO (1977) § 163 Abs. 1 Satz 3AO (1977) § 348 Abs. 1 Nr. 2AO (1977) § 349 Abs. 1EGAO Art. 97 § 1RAO § 131 Abs. 1 Satz 3

Leitsatz

1. Nach Erlaß der Verwaltungsentscheidung in Kraft getretene Änderungen von Vorschriften des Verwaltungsverfahrens sind in besonderen Fällen auch von den Gerichten zu berücksichtigen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Verwaltungsentscheidung zwar nach altem Recht aus verfahrensrechtlichen Gründen aufzuheben wäre, die Entscheidung aber den für den Abschluß des schwebenden Verfahrens anwendbaren geänderten Verfahrensvorschriften entspricht.

2. Tritt eine derartige Gesetzesänderung nach Erlaß des finanzgerichtlichen Urteils ein, ist sie grundsätzlich auch vom Revisionsgericht zu beachten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 516
BFHE S. 379 Nr. 121,
UAAAB-01049

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BFH, Urteil v. 08.02.1977 - VIII R 50/74

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