Die Anwendung der den Steuersatz von Gaststättenumsätzen betreffenden Ausnahmeregelung wirft folgende Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf:
1. Gilt die Ausnahmeregelung auch für Speisen- und Getränkelieferungen an die Bediensteten des Unternehmers, die die Dienstleistungen für die Gaststättenumsätze zu erbringen haben und für deren Verzehr der Unternehmer keine besonderen zweckgerichteten Vorrichtungen bereithält?
2. Beruht die in § 5 der 3. UStDV enthaltene Begriffsbestimmung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals "zum Verzehr an Ort und Stelle" auf einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage?
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1977 II Seite 497 BFHE S. 84 Nr. 120, IAAAB-01040
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