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BFH Urteil v. - II R 142/73 BStBl 1977 II S. 487

Gesetze: GrEStBauG Niedersachsen § 1 Abs. 1 Nr. 5Niedersächsische Verordnung zur Durchführung des Ges

Leitsatz

Ein Tauschvertrag mit einer Stadtgemeinde dient bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen dann der Vermeidung der Umlegung, wenn bereits ein verbindlicher Bebauungsplan vorliegt, aus dem sich die Notwendigkeit einer Grundstücksumlegung ergibt. Offen bleibt, ob und unter welchen Umständen von dem Vorliegen eines verbindlichen Bebauungsplanes abgesehen werden kann.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 487
BFHE S. 547 Nr. 121,
HAAAB-01036

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BFH, Urteil v. 23.03.1977 - II R 142/73

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